Empfehlungen zur Umsetzung der G8 Open Data Charter in Deutschland

Veröffentlicht: 13.01.2014 (Initialversion vom 31.10.2013)

Im Sommer 2013 unterzeichneten die G8 Staaten, darunter auch Deutschland, überraschend die “Open Data“-Charta. Die Unterzeichnerländer verpflichteten sich damit unter anderem Haushaltsdaten, Unternehmensregister und andere Regierungsinformationen öffentlich zugänglich zu machen und sich gänzlich zur Offenheit zu bekennen, auch um “Transparenz und Innovation” zu fördern.

Die einzelnen Mitgliedsländer einigten sich auch darauf bis Ende 2013 konkrete Aktionspläne zu erstellen und die dort festgeschriebenen Fortschritte beim nächsten G8-Treffen, am 4. und 5. Juni 2014 in Sotschi, zu überprüfen. Durch die „noch nicht gebildeten neue Regierungskoalition konnte die Veröffentlichungs-Frist für den deutschen Aktionsplan jedoch nicht eingehalten werden“.

Die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat deshalb nach einem Dialog mit den Verantwortlichen des zuständigen Bundesinnenministerium des Inneren (BMI) folgende Empfehlungen zum deutschen Aktionsplan zur „Open Data“-Charta der G8 an das Bundesministerium des Innern übermittelt. Wir sind zuversichtlich, dass die Mitarbeiter/innen des BMI die Empfehlungen bei Erstellung eines ambitionierten „G8 Open Data“ Aktionsplans umfassend berücksichtigen und diesen bald veröffentlichen werden. In Zukunft und für die weiteren Aktionspläne sehen wir aber eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch das Ministerium im Rahmen von transparenten und offenen Dialogprozessen für unausweichlich. Nur so kann der Beitrag zur Förderung von Demokratie, Transparenz und Innovation geleistet werden, zu dem man sich durch die Unterzeichnung der G8 Open Data-Charta verpflichtet hat.

Empfehlungen zum deutschen Aktionsplan für die „Open Data“-Charta der G8

Inhaltsangabe

Open-Data Schwellenland Deutschland

Konkretisierung der 5 Prinzipien der G8-“Open Data”-Charta

Aktionsplan für Deutschland

Maßnahme 1: Nationale Aktionspläne der G8

Maßnahme 2: Hochwertige Datensätze öffnen und bereitstellen

Maßnahme 3: Metadaten

Rahmenbedingung 1: Kulturwandel fördern und fordern

Rahmenbedingung 2: Ökosystem für offene Daten schaffen

Rahmenbedingung 3: Europäische Richtlinien und internationale Partnerschaften

Anhang 1

A. Daten mit Relevanz für Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Demokratieförderung

B. Daten mit Relevanz für Innovationen und Wertschöpfung

C. Daten mit Relevanz für Bürger und bessere öffentliche Dienstleistungen

Open-Data Schwellenland Deutschland

Deutschland ist in Sachen offene Daten und offene Regierungsführung ein Entwicklungsland. Nach dem aktuellen Open Data Census[1], der Zugang und Offenheit zu Regierungsinformationen weltweit überprüft, belegt das Land weltweit den 12. von 77 Plätzen. Deutschland liegt damit hinter Ländern wie der Ukraine und Slowenien. Das muss sich ändern! Die Open-Data-Charta der G8 birgt eine Chance, hier deutliche Fortschritte zu machen. Wir sagen wie.

Um “Transparenz und Innovation” zu fördern haben die G8-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, am 8.6.2013 die “Open Data”-Charta der G8 unterzeichnet. Zur Konkretisierung der Umsetzung verpflichten sich die Unterzeichner weiter bis Oktober 2013 einen nationalen Aktionsplan zu erstellen, in dem festgelegt wird, wie die fünf Prinzipien umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung soll bei dem nächsten G8-Treffen im Jahr 2014 überprüft und bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Die erste Veröffentlichungsfrist für den deutschen Aktionsplan konnte aufgrund der zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung nicht eingehalten werden[2].

Konkretisierung der 5 Prinzipien der G8-“Open Data”-Charta

Die Unterzeichner der Charta bekennen sich zu fünf wesentlichen Prinzipien für die Veröffentlichung von offenen Daten und verpflichten sich, Daten aus 14 Kategorien gemäß diesen Prinzipien bis spätestens Ende 2015 zugänglich zu machen. In der deutschen Übersetzung der “Open Data”-Charta der G8 heißt es auf Seite 27[3]:

“Wir kommen daher überein, eine Reihe von Prinzipien zu befolgen, die die Grundlage für den Zugang, die Veröffentlichung und die Nachnutzbarkeit der von den

G8-Regierungen zur Verfügung gestellten Daten bilden werden. Diese Prinzipien

lauten wie folgt:

  1. Offene Daten als Standard
  2. Qualität und Quantität
  3. Von allen verwendbar
  4. Freigabe von Daten für besseres staatliches Handeln
  5. Freigabe von Daten für Innovation

Unter Berücksichtigung unserer nationalen politischen und rechtlichen Rahmenstrukturen werden wir diese Prinzipien in Übereinstimmung mit den bewährten technischen Vorgehensweisen und den in unseren nationalen Aktionsplänen niedergelegten Zeitrahmen umsetzen.”

Die Prinzipien folgen im Wesentlichen den international anerkannten Standards und Best-Practice-Empfehlungen der Open-Data-Community. An manchen Stellen lassen sie aber zu viel Auslegungsspielraum, weshalb eine Konkretisierung notwendig ist:

1. Open by Default

Die Unterzeichner der Charta bekennen sich dazu, dass alle Verwaltungsdaten auf allen föderalen Ebenen standardmäßig als offene Daten bereitgestellt werden sollen. Nur wenn es “legitime Gründe gibt, warum das nicht möglich ist”, sollen Ausnahmen möglich sein. Diese “legitimen Gründe” müssen freilich genau definiertwerden, um eine Aufweichung des Prinzips zu vermeiden. Diese Ausnahmen sollten beschränkt werden auf jene Daten, bei denen ein berechtigtes Interesse auf Geheimhaltung zum Schutz der nationalen Sicherheit dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit auf Informationen überwiegt. Personenbezogene Daten sind ebenfalls ausgenommen. Die Unterzeichner der Charta verpflichten sich weiter dazu in einer öffentlichen Absichtserklärung eine Strategie sowie einen Zeitplan zu deren Umsetzung zu veröffentlichen.

2. Qualität und Quantität

Die Unterzeichner der Charta erkennen den Wert von offenen Verwaltungsdaten für die Bürger an und verpflichten sich dazu, qualitativ hochwertige Daten (siehe Anhang 1) zu veröffentlichen. In manchen Fällen wird die Publikation von qualitativ hochwertigen Daten nicht von heute auf morgen möglich sein. In keinem Fall sollten eventuelle Mängel in der Qualität eine verzögerte Veröffentlichung rechtfertigen können.

3. Nutzbar von allen / für alle

Die Unterzeichner bekennen sich dazu, die Nachnutzung von Verwaltungsdaten aktiv zu fördern. Um die Nachnutzung von Verwaltungsdaten durch jedermann für jegliche Zwecke (kommerziell wie nicht-kommerziell) zu fördern, sollen diese in maschinenlesbaren, nicht-proprietären, offenen Dateiformaten veröffentlicht werden[4]. Verwaltungsdaten müssen grundsätzlich geldleistungsfrei und ohne bürokratische Hürden veröffentlicht werden.

4. Veröffentlichung von Daten für besseres Regierungshandeln

Die Unterzeichner erkennen den Wert von offenen Verwaltungsdaten für ein effektiveres und effizienteres Regierungs- und Verwaltungshandeln, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach guter politischer Entscheidungsfindung und Regierungsführung zu begegnen.

Besseres Regierungshandeln bedeutet: transparente und dadurch nachvollziehbare Entscheidungen, sowie evidenzbasierte Entscheidungsfindung, die die verfügbaren Datenbestände intelligent nutzt[5].

5. Veröffentlichung von Daten für Innovation

Die Unterzeichner erkennen den sozialen und ökonomischen Wert, der durch eine möglichst breite Nachnutzung von offenen Verwaltungsdaten geschaffen wird. Um die kommerzielle wie auch die nicht-kommerzielle Nachnutzung von offenen Verwaltungsdaten zu fördern, müssen diese unter offenen Lizenzen veröffentlicht werden, die eine Nachnutzung durch jedermann für jegliche Zwecke ausdrücklich ermöglicht.Um Wertschöpfung und Innovation zu fördern, verpflichten sich die Unterzeichner des Weiteren dazu Maßnahmen zu ergreifen, um Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftliche Gruppen und Andere zur Nachnutzung zu befähigen. Dazu gehören Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und Investitionen in Förderprogramme, Wettbewerbe, Stipendien und andere Unterstützungsangebote.

Aktionsplan für Deutschland

Die“Open Data“-Charta der G8 sieht vor, dass alle Unterzeichner sich zu drei Maßnahmen verpflichten: 1. Veröffentlichung der nationalen Aktionspläne, 2. Veröffentlichung von hochwertigen Datensätzen aus 14 Themenbereichen und 3. Metadata Mapping, um die in den G8 verwendeten Metadaten zu harmonisieren und so das Auffinden von Daten zu erleichtern. Die Ziele der “Open Data”-Charta der G8 können allerdings nur dann erreicht werden, wenn die notwendigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung eines Ökosystems offener Daten geschaffen werden. Diese haben wir in diesem Dokument als Rahmenbedingungen festhalten.

Maßnahme 1: Nationale Aktionspläne der G8

Wir empfehlen der deutschen Regierung, einen an dieses Dokument angelehntenambitionierten Aktionsplan zu erstellen und konsequent umzusetzen. Die Erstellung des nationalen Aktionsplans sollte unbedingt mit einer öffentlichen und offenen Konsultation und im Dialog mit der Zivilgesellschaft stattfinden. Die im Aktionsplan gesetzten Ziele und Maßnahmen müssen so formuliert sein, dass sie konkret, umsetzbar und überprüfbar sind.

Maßnahme 2: Hochwertige Datensätze öffnen und bereitstellen

Die Unterzeichner verpflichten sich Daten aus 14 Kategorien für die Nachnutzung zu veröffentlichen. Dazu gehören Datensätze aus den Kategorien: Unternehmen, Kriminalität und Justiz, Erdbeobachtung, Erziehung, Energie und Umwelt, Finanzen und Ausschreibungen, Geodaten, Entwicklungshilfe, Transparenz, Rechenschaftslegung und Demokratie, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, soziale Mobilität und Fürsorge, Transport und Infrastruktur. Den Prinzipien “open by default” und “Qualität und Quantität” folgend verpflichten sich die Unterzeichner zur schrittweisen Veröffentlichung der Daten in diesen 14 Kategorien.

Im Anhang 1 haben wir die Daten nach den Bereichen ihrer Relevanz unterteilt und ergänzt: Daten mit Relevanz für A. Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Demokratieförderung, B. Daten mit Relevanz für Innovationen und Wertschöpfung und C. Daten mit Relevanz für Bürger und bessere öffentliche Dienstleistungen. Im Rahmen der Umsetzung des nationalen Aktionsplans der “Open Data”-Charta der G8 sollten die im Anhang vermerkten Daten der Allgemeinheit geldleistungsfrei und nach den oben genannten Prinzipien für offene Daten über ein zentrales Portal zugänglich gemacht werden.

Maßnahme 3: Metadaten

Ein Mapping der verwendeten Metadaten ist eine sinnvolle Maßnahme, um Daten über Landesgrenzen hinweg besser auffindbar zu machen. Diese Maßnahme darf aber die Veröffentlichung von offenen Verwaltungsdaten in keinem Fall verzögern. Zusätzlich kann die Verwendung international anerkannter Daten-Standards in verschiedenen Bereichen (wie etwa IATI[6], EITI[7] oder GTFS[8]) dazu beitragen, Datensätze besser miteinander vergleichen und/oder kombinieren zu können. Die Bundesregierung sollte wo immer möglich die Nutzung solcher Standards fordern und fördern.

Rahmenbedingung 1: Kulturwandel fördern und fordern

Wie in der Einleitung festgehalten, hängt der Erfolg der gesamten Open-Government-Strategie von Bund und Ländern maßgeblich von einer umfassenden Freigabe von relevanten und qualitativ hochwertigen Verwaltungsdaten auf allen föderalen Ebenen ab. Die gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Open Government und das zentrale Portal govdata.de sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bisher bleibt die konkrete Umsetzung aber hinter der Leistung anderer G8-Länder zurück. Gerade bei Umfang und Qualität der publizierten offenen Verwaltungsdaten fällt Deutschland aber leider weit zurück. Bis heute sind in Deutschland viele relevante Datensätze gar nicht oder nicht als offene Daten zugänglich. Nach dem Open Data Index[9] aus dem letzten Jahr liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf einem der hinteren Plätze der untersuchten Länder und auf Platz 6 der G8-Länder. Hier ist also noch viel Luft nach oben, zum Beispiel durch die Öffnung des Unternehmensregisters (siehe auch den beim BMI eingereichten Vorschlag “Offene Daten- 1000 Punkte beim Open Data Index 2014 für Deutschland”).Als Gründe für dieses mangelhafte Abschneiden bei der Umsetzung sind die fehlende politische Unterstützung und die auf Freiwilligkeit und Unverbindlichkeit basierenden bisherigen Maßnahmen zu nennen. Ein weiterer Schlüsselfaktor ist die mangelnde Sensibilisierung bei öffentlichen Einrichtungen für das Potenzial offener Daten. Zusätzlich zu den 5 Prinzipien der G8 (siehe oben) müssen folgende Punkte verpflichtend umgesetzt werden, um die den kulturellen Wandel zu mehr Offenheit nachhaltig zu gestalten:

A. Offene Lizenzen und kostenfrei (max. Grenzkosten)

Um die Nachnutzung zu ermöglichen und zu fördern müssen Verwaltungsdaten als offene Daten im Sinne der 11Prinzipien für offene Daten und der Open Definition[10]publik gemacht werden. Verwaltungsdaten zu öffnen ist deshalb nur dann überhaupt von Nutzen, wenn eine Nachnutzung durch jedermann und für jegliche Zwecke (kommerziell wie nicht-kommerziell), geldleistungsfrei und ohne Einschränkungen möglich ist und aktiv gefördert wird. Die Nachnutzung von Verwaltungsdaten muss grundsätzlich geldleistungsfrei möglich sein. Als maximal zulässige Ausnahme können die Grenzkosten, also die Kosten, die zur reinen Reproduktion der Daten anfallen, in Rechnung gestellt werden (bei digitalen Kopien tendieren diese Kosten gegen Null). Die in Deutschland verwendete “Datenlizenz Deutschland” muss entweder durch eine mit der Open Definition kompatiblen Lizenz ersetzt oder darauf hin angepasst werden.

B. Recht auf Daten und Informationen (IFG novellieren/stärken)

Die Anzahl an gesammelten Informationen bei öffentlichen Verwaltungen steigen stetig an, doch ihre Nutzung wird bisher durch Besitzstandsdenken und Ablehnung von Transparenz erschwert oder ganz unmöglich gemacht. Auch wenn die Geschichte des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, IFG) recht jung ist, erfordert es dringend eine Überarbeitung[11], denn mit der Einführung des IFGs wurden zu hohe Hürden für die erfolgreiche Beantwortung von Anfragen gestellt[12]. So machen die Auskunft gebenden Behörden in der Praxis häufig von den zahlreichen Ausnahmeregelungen Gebrauch: Mit Verweis auf den Datenschutz, auf das Urheberrecht, Marken- und Patentrecht sowie auf Geschäftsgeheimnisse wird den Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu staatlichen Informationen oft ganz oder teilweise verweigert. Auch die Praxis für Informationsfreiheitsanfragen Bearbeitungsgebühren von über 400 € zu verlangen, ist für viele eine nicht akzeptable Hürde.

Ohne ein starkes Recht auf Informationsfreiheit bleibt eine Strategie zu offenen Verwaltungsdaten ein zahnloser Tiger: Die Bürgerinnen und Bürger sind auf den guten Willen der öffentlichen Verwaltung angewiesen und können ihr Recht im Konfliktfall nicht einklagen. Darüber hinaus fehlt noch immer fünf von 16 Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene.

Des Weiteren muss für das Recht auf Daten, analog zum Recht auf Informationsfreiheit eine offizielle Anlauf- und Beschwerdestelle eingerichtet werden, an die sich die Bürgerinnen und Bürger im Streitfall wenden können. Diese Schlichtungsstelle muss unabhängig sein und Weisungen und Rügen zur Veröffentlichung von Daten erteilen können. Ergänzend benötigen wir auch eine Verpflichtung zur Messung der Qualität und Quantität der offenen Daten, die veröffentlicht werden. Die Fortschritte bei der Öffnung von Daten im Rahmen dieser Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft werden.

Rahmenbedingung 2: Ökosystem für offene Daten schaffen

“Das Zusammenwirken existierender Ansätze mit den Zielen von Open Government hat das Potenzial, ein »Ökosystem der Offenheit« zu ermöglichen, in dem sich die Ansätze aufgrund ihrer Wechselwirkung gegenseitig befruchten”, heißt es in der Studie Open Government Data Deutschland. Dieses Ökosystem kann nur dann seine Wirkung entfalten, wenn bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus derselben Studie insbesondere folgende Punkte konkretisiert und umgesetzt werden:

A. Nachhaltige Finanzierung der Datenbereitstellung

Die nachhaltige Datenbereitstellung muss langfristig finanziert werden. Über das Strategiepapier des Bundesinnenministeriums “Open Government Data Deutschland” hinaus müssen Lösungen gefunden werden, die eine verlässliche und nachhaltige Bereitstellung der Informationen gewährleisten. Die nachhaltige finanzielle Ausstattung in der Verwaltung auf allen föderalen Ebenen muss dabei gesichert werden.

B. Investitionen in Bildung und Datenkompetenz

Der Umgang mit Daten ist nicht selbsterklärend, die Bundesregierung und die Landesregierungen müssen in die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich investieren und ein konkretes Bildungsprogramm für die Veröffentlichung, Nutzung und Weiterverwendung von offenen Daten aufsetzen. Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen, vor allem der jungen Generationen in einer zunehmend digitalisierten Welt, sind extrem große Hindernisse für eine digitale Agenda.

C. Förderung der Nachnutzung

Offene Daten an sich schaffen noch keinen Mehrwert, sie müssen genutzt und weiterverarbeitet werden, um diesen zu entfalten. Daher ist eine gezielte Förderung der Nachnutzung elementarer Bestandteil einer nachhaltigen Politik, um ein Ökosystem für offene Daten aufzubauen. Geeignete Maßnahmen zur Förderung der Nachnutzung umfassen Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie Aufbau und Pflege einer Community rund um die Nachnutzung der offenen Verwaltungsdaten. Zu den Maßnahmen zählen auch die Durchführung von Veranstaltungen wie Hackdays, Entwicklertagen und Apps-Wettbewerben. Schließlich sollte die öffentliche Verwaltung Maßnahmen ergreifen, um mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zusammenzuarbeiten und neue innovative Ansätze für zeitgemäße, öffentliche Dienstleistungen zu entwickeln. Hier eignen sich besonders Stipendienprogramme wie “Code for All” oder “Code for Europe”, die über die Entwicklung innovativer Anwendungen auf Basis offener Daten helfen, den angestrebten Kulturwandel zu unterstützen.

Rahmenbedingung 3: Europäische Richtlinien und internationale Partnerschaften

Der Deutsche Aktionsplan zur Umsetzung der „Open Data“-Charta der G8 sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit anderen internationalen Vereinbarungen und Programmen gedacht werden. Dazu zählt zum einen die Europäische Gesetzgebung zur Weiterverarbeitung von Daten des Öffentlichen Sektors und die damit verbundene aktive Politik der Europäischen Kommission, offene Daten zu fördern und zum anderen die Open Government Partnership (OGP). Die G8-Charta ist ein gutes Werkzeug, um Verwaltungsdaten in Deutschland umfassend für die Nachnutzung zu öffnen. Die OGP hat einen breiteren Ansatz und setzt auf einen offenen Prozess der Zusammenarbeit, in dem Zivilgesellschaft und Regierung gemeinsam Maßnahmen definieren, um in den Bereichen Transparenz, Rechenschaftslegung, Antikorruption und Bürgerbeteiligung echte Fortschritte zu erzielen. Die bestehenden Bestrebungen lassen sich dabei perfekt in die folgenden Partnerschaften/anstehenden Herausforderungen einbetten:

A. EU-Vorschriften für offene Daten

Im Sommer 2013 wurde die neue EU PSI-Richtlinie[13] veröffentlicht, die durch die EU-Mitgliedsstaaten bis 2015 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die PSI-Richtlinie sieht u.a. den Aufbau von Bestandslisten, die Verwendung offener Formate und offener Lizenzen vor. Verwaltungsdaten sollen grundsätzlich geldleistungsfrei sein. Eventuelle Kosten sind maximal auf Grenzkosten beschränkt. Die PSI-Richtlinie definiert die Mindestanforderungen und sie lässt Raum für eine überobligatorische Umsetzung. Im Rahmen der „Open Data“-Charta der G8 muss man diese Richtlinie und ihre Implikationen schon jetzt aufgreifen, berücksichtigen und in die aktuellen Bestrebungen einbinden.

B. Open Government Partnership (OGP)

Der im Koalitionsvertrag festgehaltene Beitritt Deutschlands zur OGP ist notwendig, um mit dem Rückhalt in der Politik und im Dialog gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiter relevante Daten zu öffnen und den Prozess hin zu einer offenen, transparenten und kollaborativen Regierung und Verwaltung voranzutreiben. Im Gegensatz zur “Open Data”-Charta der G8 verfolgt die OGP einen grundlegenderen Ansatz und erfasst z.B. den Prozess für Open Government und die konkrete und regelmäßige Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Zum Beispiel trägt der Prozess der Entwicklung der Aktionspläne dazu bei, dass das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft und der Regierung aber auch zwischen den einzelnenInstitutionen der Regierung[14]verbessert werden. Ein Beitritt ist darüber hinaus eine zwingend notwendige Voraussetzung, um der deutschen Verantwortung für ein transparenteres Regierungshandeln national wie international gerecht zu werden. Im Gegensatz zur exklusiven Runde der G8 muss sich Deutschland auch in der OGP engagieren.

C. Freedom Online Coalition (FOC)

Deutschlands Beitritt zum Bündnis zur Freiheit im Internet ermöglicht viele Anknüpfungspunkte zum zivilgesellschaftlichen Austausch und die Möglichkeit das Internet als Instrument für Meinungsfreiheit, für bürgerliches Engagement zu unterstützen. Die Einbettung der Aktivitäten der Bundesregierung im Rahmen der FOC sollten stärker mit den Aktivitäten im Rahmen von Open Government verknüpft werden. So kann zum Beispiel die Bereitstellung der Daten im Rahmen von Exporten von Überwachungs- und Sicherheitstechnologien eine Möglichkeit darstellen, die Freiheit im Internet zu wahren und nicht an dem Souverän vorbei Massenüberwachung unbemerkt zu verbreiten und duchzuführen. Durch mehr Transparenz könnte Deutschland bei den Themen Datenschutz und Überwachung eine Vorbildfunktion und Führungsrolle übernehmen und gemeinsam mit anderen Staaten die Debatte rund um diese Themen auf internationaler Ebene dauerhaft verankern.


Anhang 1

A. Daten mit Relevanz für Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Demokratieförderung

Transparenz ist ein wichtiges Element, das den Bürgerinnen und Bürgern direkt ermöglicht, ihre Rechte in der Demokratie wahrzunehmen. Offene Verwaltungsdaten helfen den Bürgerinnen und Bürgern dabei, Gesellschafts-, Politik- und Verwaltungsprozesse zu verstehen und auf dieser Basis qualifizierte Entscheidungen zu treffen und sich gesellschaftlich zu engagieren.

G8 Datensatz- Kategorie

Beispiel-Datensatz

Lizenz

Format

Zeitplan

Firmen

Unternehmensregister

OD-kompatibel

offen

2014

Firmen

Insolvenzregister

OD-kompatibel

offen

2014

Firmen

Handelsregister

OD-kompatibel

offen

2014

Firmen

Grundbücher

OD-kompatibel

offen

2014

Finanzen und Verträge

Ausschreibungen und Verträge, Transaktionen und Beteiligung

OD-kompatibel

offen

2014

Finanzen und Verträge

alle Informationen zu staatlichen Budgets (geplante Haushalte und tatsächliche Ausgaben bis zu einzelne Transaktionen von mehr als 1000 €) auf allen föderalen Ebenen

OD-kompatibel

offen

2014

Finanzen und Verträge

verfügbare Informationen zu Förderungen und Subventionen

OD-kompatibel

offen

2014

Wissenschaft und Forschung

Informationen zu sämtlichen staatlich geförderten und teilgeförderten Forschungsprogrammen

OD-kompatibel

offen

2014

Globale Entwicklung

sämtliche Daten und Informationen zur deutschen Entwicklungshilfe

OD-kompatibel

offen

2014

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Gesetze und Gesetzentstehungsprozesse, Urteile auf allen Ebenen in einem offenen Portal mit Versionskontrolle die den unterschiedlichen Gesetzesversionen im Gesetzentstehungsprozesse offen darstellt

OD-kompatibel

offen

2014

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Sämtliche Informationen der Parlamente über OpenData-Schnittstelle auf allen föderalen Ebenen

OD-kompatibel

offen

2014

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Strukturen von Behörden und Ansprechpartner sowie Gehaltsgruppen und Zuordnung

OD-kompatibel

offen

2015

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Wahlkreise und Wahlbüros sowie Ansprechpartner

OD-kompatibel

offen

2015

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Daten über Geschenke, Reisedaten von staatlichen Bediensteten und Mandatsträgern

OD-kompatibel

offen

2015

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Besucher-/Termininformationen von öffentlichem Mandatsträgern

OD-kompatibel

offen

2015

Kriminalität und Justiz

Kriminalitätstatistiken (z.B. Todesfälle in Haft)

OD-kompatibel

offen

2014

Kiminalität und Justiz

Migration (Statistiken über Migration, Asylanträge, Abschiebegewahrsam usw.)

OD-kompatibel

offen

2014

Kriminalität und Justiz

Justizstatistiken

OD-kompatibel

offen

2014

Bildung

sämtliche Bildungsstatistiken

OD-kompatibel

offen

2014

B. Daten mit Relevanz für Innovationen und Wertschöpfung

Innovationen und Wertschöpfung durch die Nachnutzung offener Verwaltungsdaten müssen aktiv gefördert werden. Die Regierung sollte den gemeinsamen Europäischen Markt fördern, indem sie Informationen des öffentlichen Sektors unter transparenten, effektiven und nicht-diskriminierenden übernationalen Bedingungen bereitstellt[15]. Offene Verwaltungsdaten können demnach auch als indirekte Wirtschaftsförderung verstanden werden, da sie ohne einen einzigen Euro an Subventionen einen enormen Schub an wirtschaftlichen Impulsen und Innovationen bedeuten können. Bisher zeugen die Einschränkungen und Debatte um die Nutzung der Verwaltungsdaten für kommerzielle Zwecke von einem fehlgeleiteten Verständnis der Chancen und einer Unkenntnis über das wirtschaftliche Potenzial.

G8 Datensatz Kategorie

Beispiel-Datensatz

Lizenz

Format

Zeitplan

Energie und Umwelt

Wetterdaten

OD-kompatibel

offen

2014

Energie und Umwelt

Emmissionsdaten und Daten zur Schadstoffbelastungen, Luft- und Wasserqualität

OD-kompatibel

offen

2014

Energie und Umwelt

Daten zur Umweltverschmutzung und Abfall

OD-kompatibel

offen

2014

Energie und Umwelt

erhobene Daten zum Energieverbrauch

OD-kompatibel

offen

2014

Geodaten

sämtliche Daten in den Bereichen Topographie, Geobasis und Geofachdaten, nationale Karten und weiteres Kartenmaterial

OD-kompatibel

offen

2014

Energie und Umwelt

Daten im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd

OD-kompatibel

offen

2015

Transport und Infrastruktur

geplante öffentliche Baumaßnahmen und Baukosten

OD-kompatibel

offen

2014

Transport und Infrastruktur

Verkehrsstatistiken und -daten

OD-kompatibel

offen

2015

Transport und Infrastruktur

Fahrzeugstatistiken

OD-kompatibel

offen

2015

Firmen

Statistische Erhebungen und weitere Daten im Bereich des Groß-, Einzel- und Außenhandels

OD-kompatibel

offen

2015

Wissenschaft und Forschung

Forschungsdaten im Rahmen direkt und indirekt staatlich finanzierter Forschung und aus Forschungsinformationssystemen

OD-kompatibel

offen

2015

Soziale Daten und Wohlfahrt

Daten aus den Bereichen Volkszählung, Infrastruktur, Reichtumsverteilung und Fähigkeiten

OD-kompatibel

offen

2015

C. Daten mit Relevanz für Bürger und bessere öffentliche Dienstleistungen

Auf allen Verwaltungsebenen gibt es viele Informationen darüber wie, wann und wo Bürger und Bürgerinnen öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder ihre Aufgabe als Souverän wahrnehmen können. Diese Informationen sind aber bisher oft nicht einfach zu finden oder nicht als offene Daten verfügbar. Dabei bieten diese Daten ein großes Potential für zeitgemäße, bürgerzentrierte, öffentliche Dienstleistungen. Diese Daten sind auch Grundlage für neue Formen der Kooperation. Die Regierung stellt mit ihren Daten eine Infrastruktur und Plattform zur Verfügung, auf der Dritte neuartige Dienstleistungen und Applikationen aufbauen können. So wird externes Wissen einbezogen und gleichzeitig Regierung, Verwaltung sowie der Staatshaushalt entlastet.

G8 Datensatz Kategorie

Beispiel-Datensatz

Lizenz

Format

Zeitplan

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Informationen über öffentliche Dienstleistungen (Datenbanken der D115)

OD-kompatibel

offen

2014

Rechenschaft von Regierung und Demokratie

Behörden und Institutionen des Bundes

OD-kompatibel

offen

2014

Soziale Daten und Wohlfahrt

Daten zur sozialen Mobilität und zu Wohnungsbau, Krankenversicherung, Arbeitslosenlosigkeit, Daten zum Antidiskriminierungsgesetz

OD-kompatibel

offen

2014

Soziale Daten und Wohlfahrt

Stadtplanung, Planfeststellungsverfahren, Baustellen, öffentliche Flächen wie Grünflächen, Parks und Sportplätze

OD-kompatibel

offen

2014

Bildung

Datenkatalog mit allen verfügbaren Daten und Informationen auf allen föderalen Ebenen zu Kitas, Schulen und Universitäten und anderen öffentlich finanzierten Bildungsträgern

OD-kompatibel

offen

2015

Transport und Infrastruktur

Daten aus dem öffentlichen Personennahverkehr

OD-kompatibel

offen

2015

Transport und Infrastruktur

Verkehrs- und Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Energiewende und zur IT-Infrastruktur (z.B. Breitbandversorgung, Position und Betreiber von Mobilfunkantennen)

OD-kompatibel

offen

2015

Kriminalität und Justiz

Kriminalitäts- und Sicherheitsstatistiken und aktuelle Polizeimeldungen

OD-kompatibel

offen

2015

Gesundheit

Daten im Bereich der Gesundheit, zu Leistungen und Qualität im Gesundheitssystem

OD-kompatibel

offen

2015

Gesundheit

Daten im Bereich der Lebensmittel- und Wasserqualitätssicherung

OD-kompatibel

offen

2015

Sonstige

Stellenausschreibungen

OD-kompatibel

offen

2014

Es ist wichtig zu betonen, dass die genannten Daten in den drei Bereichen (Transparenz, Innovation, Öffentliche Dienstleistungen) keineswegs als abgeschlossene Listen zu verstehen sind. Im Gegenteil: Geleitet von der Überzeugung der Charta, dass alle Verwaltungsdaten offen sein sollten (open by default) wäre es geradezu überheblich zu behaupten, dass irgendjemand heute sicher sagen könnte, welche Daten für verschiedene Nutzergruppen relevant sind. Es liegt gerade in der Natur von Innovationen, dass man sie nicht vorhersagen kann.


[1] https://census.okfn.org/

[2] GovData.de vom 1.11.2013: Verzögerung beim Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta https://www.govdata.de/neues/-/blogs/verzogerung-beim-aktionsplan-zur-umsetzung-der-g8-open-data-charta

[3] G8-Gipfel 2013 Lough Erne: Kommuniqué, Anhang 2: „Open Data“-Charta der G8 , Seite 26 bis 34, http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/G8G20/Anlagen/g8-lough-erne-communique-de.pdf

[4] für eine genaue Definition siehe auch http://opendefinition.org/od/

[6] IATI Standard, http://www.aidtransparency.net/

[7] EITI Standard, http://eiti.org/

[8] GTFS, https://developers.google.com/transit/gtfs/

[9] https://index.okfn.org/country

[10] http://opendefinition.org/od/

[11] Deutschland belegt Platz 86 von 89 Ländern beim aktuellen Right to Information-Index des Centre for Law and Democracy; http://www.rti-rating.org/country_rating.php

[12] Kai Biermann (2013): Transparenz – Behörden tun sich mit Informationsfreiheit schwer; http://www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle

[13] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32013L0037:DE:NOT

[14] Mitarbeiter des britischen Cabinet Office betonen immer wieder die positiven Effekte für die interministerielle Zusammenarbeit im Rahmen der OGP-Aktivitäten

[15] siehe auch http://opendefinition.org/od/

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